Energieausweis Haus
Welche Häuser benötigen den Energieausweis?
Der Energieausweis ist für alle Häuser und Gebäude vorgeschrieben, in denen sich dauerhaft und ganzjährig Personen aufhalten. Wie in § 2 des GEG beschrieben, handelt es sich um Häuser und Bauwerke, die entsprechend konditioniert bzw. unter Einsatz von Energie beheizt und gekühlt werden müssen. Der Energieausweis erfasst die Energie für Heizung, Kühlung, Belüftung und Beleuchtung.
Für folgende Häuser und Gebäude muss der Energieausweis erstellt werden
- Wohngebäude
- Nichtwohngebäude (Gewerbegebäude)
- Beheizte Gebäude
- Gebäude > 50 m² Nutzfläche
- Neubauten
- Anbauten > 50 m²
- Sanierte Häuser mit Austausch der Heizungsanlage
Für folgende Häuser und Gebäude muss kein Energieausweis erstellt werden:
- Betriebsgebäude zur Haltung von Tieren
- Betriebsgebäude, die offen gehalten werden müssen
- unterirdische Bauten
- Gewächshäuser
- provisorische Gebäude
- Gebäude für Gottesdienste
- Ferienhäuser (< 4 Monate jährliche Nutzung)
- gewerbliche Betriebsgebäude mit Innentemperatur von weniger als 12 Grad Celsius
- Baudenkmäler
- kleine Gebäude (< 50 m²)
Je Haus ein Energieausweis
Ein Haus kann immer nur als ganzes bewertet werden, daher wird der Energieausweis immer für das gesamte Haus erstellt. Wenn es sich um eine Wohnanlage handelt, so ist die Erstellung des Energieausweises auch für die einzelnen Wohneinheiten möglich, diese beruhen dann aber auf der Grundlage der Berechnung für das Gesamtgebäude. Eine Differenzierung in der Berechnung nach einzelnen Wohneinheiten oder gewerblichen Einheiten ist nicht möglich.
Energieausweis für gemischt genutzte Häuser und Nichtwohngebäude
Bei Neubauten ist die Ausstellung bereits obligatorisch. Es gelten seit Juli 2009 dieselben Regelungen wie bei Wohngebäuden. Wenn in einem Gebäude Büro- und Wohnnutzung vorgesehen ist, so wird das Haus nach Zonen unterteilt. Dabei sind zwei Energieausweise zu erstellen. Können die Verbrauchsdaten der Wohnung und des Büros nicht getrennt werden, kann der Verbrauchsausweis nicht erstellt werden. In diesem Falle müssen dann zwei Bedarfsausweise erstellt werden. Für Wohnflächen gelten die Regeln der Wohngebäude und für andere Flächen die Regeln der Nichtwohngebäude.
Energieausweis öffentlich aushängen
Bei öffentlichen Gebäuden wie z.B. Behörden, Schulen, Krankenhäusern, Rathäusern usw. mit mehr als 500 m² Nutzfläche und regelmäßigem Publikumsverkehr muss der Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut einsehbaren Stelle angebracht werden.
Energieausweis Hausbeispiele
Nachfolgend haben wir Ihnen eine Liste von Energieausweis Hausbeispielen zusammengefasst, um die häufigsten Haustypen bzw. Anwendungsfälle für den Energieausweis Wohngebäude bzw. den Energieausweis Nichtwohngebäude zu skizzieren.